AGB

Allgemeine Geschäftsbedingungen der Helmuth Schael Holzbauelemente GmbH (AGB Baustoffhandel/ Baumarkt)

§ 1 Allgemeines

Diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen (AGB) gelten für alle Verträge. Abweichende, entgegenstehende oder ergänzende AGB werden nicht Vertragsbestandteil. Diese AGB gelten auch für alle zukünftigen Geschäfte zwischen den Vertragsparteien, ohne dass es eines erneuten Hinweises auf die AGB bedarf.

 

§ 2 Vertragsschluss

  1. Unsere Angebote sind freibleibend. Ein Zwischenverkauf bleibt vorbehalten. Alle Muster, Proben und Mitteilungen von Analysedaten geben unverbindliche Anhaltspunkte für die durchschnittliche Beschaffenheit der r E-Mail zugesandt.

 

§ 3 Eigentumsvorbehalt

  1. Die Lieferungen erfolgen ausschließlich unter der Bedingung des verlängerten und erweiterten Eigentumsvorbehalts. Die Ware bleibt bis zur vollständigen Zahlung des Kaufpreises unser Eigentum. Bei Geschäften gegen laufende Rechnungen gilt der Eigentumsvorbehalt auch als Sicherung der Saldoforderung und bis zur vollständigen Begleichung aller Forderungen aus der laufenden Geschäftsbeziehung. Wir sind berechtigt, bei vertragswidrigem Verhalten des Kunden vom Vertrag zurückzutreten und die Ware zurückzuverlangen. Der Kunde trägt die hierfür anfallenden Kosten.

  2. Wird die Vorbehaltsware mit fremden Gegenständen vermischt, verbunden oder vermengt, so tritt der Kunde seine Eigentums- bzw. Miteigentumsrechte an dem entstandenen Gegenstand unentgeltlich an uns ab.

  3. Der Kunde ist verpflichtet, uns die zur Geltendmachung unserer Rechte gegen Dritte erforderlichen Auskünfte zu erteilen.

  4. Der Unternehmer ist berechtigt, die Ware im ordentlichen Geschäftsgang weiterzuveräußern. Er tritt uns bereits jetzt alle Forderungen in Höhe des Rechnungsbetrages ab, die ihm durch die Weiterveräußerung gegen einen Dritten erwachsen. Wir nehmen die Abtretung an. Nach der Abtretung ist der Unternehmer zur Einziehung der Forderung ermächtigt. Wir behalten uns vor, die Forderung selbst einzuziehen, sobald der Unternehmer seinen Zahlungsverpflichtungen nicht ordnungsgemäß nachkommt und in Zahlungsverzug gerät.

  5. Wird Vorbehaltsware vom Unternehmer als wesentlicher Bestandteil in das Grundstück eines Dritten oder des Käufers eingebaut, so tritt der Käufer schon jetzt die gegen den Dritten oder gegen den, den es angeht bzw. die aus der gewerbsmäßigen Veräußerung des Grundstücks oder von Grundstücksrechten entstehenden Forderungen in Höhe des Wertes der Vorbehaltsware mit allen Nebenrechten ab; der Verkäufer nimmt die Abtretung an.

 

§ 4 Preise/ Zahlung

  1. Die Preise sind freibleibend, berechnet werden die jeweils am Tage der Lieferung gültigen Preise, wenn nicht bei Vertragsschluss etwas anderes schriftlich vereinbart wurde.

  2. Der Abzug von Skonto bedarf besonderer schriftlicher Vereinbarung.

  3. Wir sind berechtigt, unsere Preise entsprechend zu ändern, wenn nach Vertragsabschluss mit einer vereinbarten Lieferzeit von mehr als vier Monaten eine Erhöhung unserer Einkaufspreise, Herstellungs-, Personal- oder Transportkosten erfolgt. Bei einer Preissteigerung von mehr als 5% kann der Kunde innerhalb von zwei Wochen nach Mitteilung der Preiserhöhung, spätestens vor dem mitgeteilten Auslieferungstermin, vom Vertrag zurücktreten.

  4. Ein angemessener Mehrpreis kann von uns auch bei Teillieferungen verlangt werden, wenn uns bei der Auftragserteilung nicht bekannt war, dass in bestimmten Teilpartien geliefert werden soll.

  5. Bei einem Barkauf ist der Kaufpreis sofort bei Empfang der Ware ohne Abzug fällig.

  6. Rechnungen sind grundsätzlich nach Erhalt ohne Abzug sofort zur Zahlung fällig, soweit keine individuelle Regelung getroffen wird. Nach Ablauf einer Frist von 30 Tagen oder einer Mahnung tritt Verzug ein.

  7. Bei Zahlungsschwierigkeiten des Kunden - insbesondere auch bei Zahlungsverzug - ist der Verkäufer berechtigt, weitere Lieferungen nur gegen Vorkasse auszuführen, alle offenstehenden sowie gestundeten Rechnungsbeträge sofort fällig zu stellen oder Sicherheitsleistung zu verlangen.

  8. Wir sind für den Fall, dass ein SEPA-Mandat vom Kunden erteilt wurde und die Lastschrift zurückgegangen ist, berechtigt Mahngebühren in Höhe von 15,00 € und Verzugszinsen zu berechnen. Dem Kunden steht es hierbei frei, nachzuweisen, dass ihn kein Verschulden an der Rücklastschrift trifft und/oder der durch die Rücklastschrift geltend gemachte Schaden nicht besteht.

  9. Ein Recht zur Aufrechnung oder die Geltendmachung eines Zurückbehaltungsrechtes hat der Kunde nur, wenn seine Gegenansprüche aus demselben Geschäft der laufenden Geschäftsverbindung rechtskräftig festgestellt oder durch uns anerkannt wurden.

  10. Die Abtretung der Rechte oder die Übertragung der Verpflichtungen des Käufers aus dem Kaufvertrag sind ohne unsere schriftliche Zustimmung nicht zulässig.

  11. Während des Verzugs ist die Geldschuld gem. § 288 Abs. 2 BGB zu verzinsen. Die Geltendmachung weiteren Schadens bleibt vorbehalten.

  12. Bei innergemeinschaftlichen Abhollieferungen von Waren durch einen Unternehmer (persönlich oder durch einen vom Kunden beauftragten Frachtführer), erfolgt die Rechnungstellung steuerfrei gem. § 6a UStG i.V.m. § 4 Nr. 1 Buchstabe b UStG, sofern die Ware in das EU-Gemeinschaftsgebiet geliefert wird. Der Kunde ist gem. § 241 Abs. 2 BGB verpflichtet, spätestens innerhalb von vier Wochen nach Abholung der Ware eine Gelangensbestätigung an den Verkäufer auszuhändigen, aus der sich ergibt, dass eine steuerfreie innergemeinschaftliche Lieferung in das EU-Gemeinschaftsgebiet erfolgt ist. Die Gelangensbestätigung hat den gesetzlichen Anforderungen gemäß Schreiben des Bundesfinanzministeriums vom 16.09.2013 zu entsprechen. Sollte die Gelangensbestätigung nicht fristgerecht eingereicht werden, ist der Verkäufer verpflichtet, die Lieferung steuerpflichtig zu behandeln und dem Kunden eine neue Rechnung zuzüglich der gesetzlich geschuldeten Umsatzsteuer auszustellen. Der Kunde hat die Umsatzsteuer unverzüglich an den Verkäufer zu erstatten. Der Verwaltungsmehraufwand vom Verkäufer, durch die nachträgliche Behandlung als steuerpflichtige Lieferung, ist vom Kunden zu tragen. Der Kunde hat die Verwaltungsmehrkosten unverzüglich an den Verkäufer zu erstatten.

 

§ 5 Lieferung

  1. Die Lieferung erfolgt auf Rechnung und Gefahr des Kunden. Mit der Verladung der Ware geht das Gefahrenrisiko auf den Kunden über. Nicht angenommene Ware lagern wir auf Rechnung und Gefahr des Kunden ein. Die Wahl des Transportweges und der Transportmittel bleibt uns vorbehalten.

  2. Die freie oder unfreie Lieferung an eine Baustelle, Lager oder einen anderen vom Kunden benannten Ort erfolgt nur unter der Voraussetzung, dass die Zufahrtsstraße und die Baustelle mindestens mit einem 40-t-LKW befahrbar sind. Bei geänderter Anweisung trägt der Kunde hierfür die anfallenden Kosten.

  3. Das Abladen hat unverzüglich und sachgemäß durch den Kunden zu erfolgen und geht auf seine Gefahr. Der Kunde hat den Fahrer deutlich darauf hinzuweisen, welche Flächen nicht befahren oder belastet werden dürfen. Verlässt das Lieferfahrzeug auf Weisung des Kunden die befahrbare Anfuhrstraße, so haftet dieser für auftretenden Schaden. Mehrkosten aus fehlender Abnahmebereitschaft an der Lieferstelle und Wartezeiten gehen zu Lasten des Kunden.

  4. Die Ware wird in branchenüblicher Weise verpackt und an den Kunden geliefert. Paletten werden handelsüblich berechnet und bei Rückgabe an uns abzüglich Abwicklungs- und Verschleißkosten gemäß den gültigen Palettentauschgebühren gutgeschrieben.

  5. Lieferzeiten sind freibleibend, angegebene Liefertermine sind keine Fixtermine. Die genannten Liefertermine stehen unter dem Vorbehalt, dass wir zuvor ordnungsgemäß und fristgerecht beliefert werden. Unvorhersehbare Ereignisse oder Umstände (höhere Gewalt, Arbeitskämpfe) entbinden uns für die Dauer der Auswirkungen von unserer Lieferpflicht. Der Kunde hat in diesem Fall keine Schadensersatzansprüche.

 

§ 6 Gewährleistung

  1. Es wird für den Fall, dass eine Nachbesserung wirtschaftlich nicht zumutbar ist, die Nacherfüllung durch Ersatzlieferung vereinbart.

  2. Ein Mangel ist unverzüglich anzuzeigen. Zeigt sich an der Ware ein Mangel, so darf diese nicht eingebaut werden. In jedem Fall hat der Kunde zu überprüfen, ob Bestellung und Lieferschein im Hinblick auf die Qualität übereinstimmen.

  3. Die Gewährleistungsfrist richtet sich nach den Vorschriften des BGB. Für Unternehmer beträgt die Gewährleistungsfrist bei neuen Gegenständen ein Jahr ab Ablieferung der Ware. Bei gebrauchten Waren ist die Gewährleistung ausgeschlossen

  4. Voraussetzung für jegliche Gewährleistungsrechte des Unternehmers ist dessen ordnungsgemäße Erfüllung aller nach § 377 HGB geschuldeten Untersuchungs- und Rügeobliegenheiten. Unternehmer müssen uns offensichtliche Mängel der Ware unverzüglich schriftlich anzeigen. Zur Fristwahrung genügt die rechtzeitige Absendung.

  5. Unterlässt der Unternehmer diese Anzeige, erlöschen die Gewährleistungsrechte zwei Wochen nach seiner Feststellung des Mangels. Dies gilt nicht bei Arglist des Verkäufers.

  6. Den Unternehmer trifft die volle Beweislast für sämtliche Anspruchsvoraussetzungen, insbesondere für den Mangel selbst, für den Zeitpunkt der Feststellung des Mangels und für die Rechtzeitigkeit der Mängelrüge.

  7. Schadenersatzansprüche des Kunden, die nicht an der Ware selbst entstanden sind sowie Schadensersatz statt der Leistung im Falle der nicht rechtzeitigen Nacherfüllung, sind ausgeschlossen. Dies gilt nicht, wenn wir die Vertragsverletzung vorsätzlich oder grob fahrlässig zu vertreten haben.

  8. Gegenüber Unternehmern sind bei vom Verkäufer übergebenen Proben oder Mustern deren Eigenschaften nur dann als Vertragsgegenstand anzusehen, wenn diese schriftlich vereinbart wurden. Dies gilt auch für alle Analyseangaben und Spezifikationen einschließlich der Höchst- und Mindestangaben.

 

§ 7 Haftungsbeschränkungen

  1. Wir haften bei Vorsatz und grober Fahrlässigkeit nach den gesetzlichen Bestimmungen. Soweit keine vorsätzliche Vertragsverletzung vorliegt, ist unsere Schadensersatzhaftung auf den vorhersehbaren, typischerweise eintretenden Schaden begrenzt.

  2. Die Haftung wegen schuldhafter Verletzung des Lebens, des Körpers oder der Gesundheit sowie die Haftung nach dem Produkthaftungsgesetz bleiben unberührt.

  3. Wir haften nicht für Hersteller- und Produktangaben in von uns überreichten Produktdatenblättern, Hersteller- und Lieferverzeichnissen, Katalogen oder sonstigen Schriften unserer Lieferanten und übernehmen auch keine diesbezüglichen Beratungspflichten.

  4. Gegenüber Unternehmern haften wir bei leicht fahrlässiger Verletzung unwesentlicher Vertragspflichten nicht, ebenso gilt dies auch bei leicht fahrlässigen Pflichtverletzungen unserer gesetzlichen Vertreter oder Erfüllungsgehilfen.

  5. Beratungen durch Mitarbeiter führen nicht zu eigenständigen Beratungsverträgen, sondern erfolgen ausschließlich in Erfüllung einer vertraglichen Nebenpflicht.

 

§ 8. Einwilligung zur Bonitätsprüfung und Datenschutz

  1. Der Kunde stimmt einer Übermittlung erhobener personenbezogener Daten über die Beantragung, die Durchführung und Beendigung der Geschäftsbeziehung, über nicht vertragsgemäßes Verhalten sowie zur Bonitätsprüfung an ein Kreditinformationsunternehmen oder einen Wirtschaftsinformationsdienst, zu.

  2. Wir verarbeiten die Daten unserer Kunden nach den Regeln der europäischen und der deutschen Datenschutzgesetze, d.h. nur, soweit und solange wir diese für die Erfüllung eines Vertrages mit dem Kunden oder zur Durchführung vertraglicher Maßnahmen, die auf Kundenanfrage erfolgen, erforderlich ist (Art. 6 Abs. 1 b DSGVO). Ferner wenn der Kunde eine entsprechende Einwilligung in die Verarbeitung erteilt hat (Art. 6 Abs. 1 a DSGVO) oder die Verarbeitung zur Wahrung berechtigter Interessen von uns oder Dritten erforderlich ist, z.B. in folgenden Fällen: Geltendmachung von Ansprüchen, Verteidigung bei Rechtstreitigkeiten; Erkennung und Beseitigung von Missbrauch; Verhinderung und Aufklärung von Straftaten, Gewährleistung des sicheren IT-Betriebs (Art. 6 Abs. 1 f DSGVO). Sowie Aufgrund gesetzlicher Vorgaben, z.B. Aufbewahrung von Unterlagen für handels- und steuerrechtliche Zwecke (Art. 6 Abs. 1 c DSGVO), oder im öffentlichen Interesse (Art. 6 Abs. 1 e DSGVO). Detaillierte Informationen zur Datenverarbeitung, insbesondere auch zu den Rechten als Betroffener werden unter www.team.de/datenschutz bereitgehalten.

 

§ 9 Verbraucherschlichtungsverfahren

Die zuständige Verbraucherschlichtungsstelle ist die Allgemeine Verbraucherschlichtungsstelle des Zentrums für Schlichtung e.V., Straßburger Straße 8, 77694 Kehl am Rhein; Website www.verbraucher-schlichter.de. Wir sind zur Teilnahme an einem Streitbeilegungsverfahren vor einer Verbraucherschlichtungsstelle weder verpflichtet noch bereit.

 

§ 10 Schlussbestimmungen

  1. Sind Bau-Werkleistungen von uns auszuführen, so gelten hierfür die Bestimmungen des BGB. Die vereinbarte Werkleistung ist nach Fertigstellung abzunehmen.

  2. Es gilt das Recht der Bundesrepublik Deutschland. Die Bestimmungen des UN-Kaufrechts finden keine Anwendung.

  3. Ist der Kunde Kaufmann, juristische Person des öffentlichen Rechts oder öffentlich-rechtliches Sondervermögen, ist ausschließlicher Gerichtsstand für alle Streitigkeiten aus diesem Vertrag das für den Sitz des Verkäufers zuständige Gericht. Dasselbe gilt, wenn der Kunde keinen allgemeinen Gerichtsstand in Deutschland hat oder Wohnsitz oder gewöhnlicher Aufenthalt im Zeitpunkt der Klageerhebung nicht bekannt sind.

Stand Januar 2020